Auf das Zukunftskonto einbringen können Sie Anteile
Ihres regelmäßigen Brutto-Monatsentgelts inklusive Zulagen, außertarifliche
Zulagen, Jahressonderzahlungen, tarifliche Einmalzahlungen oder ein
Jubiläumsgeld.
Auf dem Zukunftskonto gibt es zusätzlich die Möglichkeit,
bis zu drei Urlaubstage im Jahr zu sparen. Und auch Überstunden können
„eingezahlt“ werden.
Mitarbeitende, die ihre Teilnahme am Zukunftskonto erklärt haben, können
nachstehende Gehaltsbestandteile durch Entgeltumwandlung in das Wertguthaben
einbringen:
• Anteile
des regelmäßigen Brutto-Monatsentgelts inkl. Zulagen,
• außertarifliche
Zulagen ganz oder anteilig,
• Jahressonderzahlungen
ganz oder anteilig,
• Tarifliche
Einmalzahlungen ganz oder anteilig,
• Jubiläumsgeld
ganz oder anteilig,
• den
Geldwert von bis zu drei Urlaubstagen jährlich,
• Entgelt
aus Zeitguthaben inklusive tariflicher Zuschläge zu den festgelegten Kappungszeitpunkten,
vorbehaltlich der Zustimmung der Abteilungsleitung ganz oder anteilig,
• Zuschläge
auf Sonderformen der Arbeit, aber nur dann, wenn eine laufende monatliche
Entgeltumwandlung besteht.
Zeitwerte wie Urlaubstage oder Stundenkonten werden vor der Einbringung
in Geldbeträge umgerechnet, so dass ausschließlich Entgelt per
Entgeltumwandlung dem Arbeitsentgeltguthaben gutgeschrieben wird.