Modell B
Einfach mal kurz aussteigen.
Für Zeitsparer, die nicht bis
zum Ruhestand warten wollen, gibt es das Zukunftskonto „Modell B“. Hier kann,
ab einer Betriebszugehörigkeit von drei Jahren, das gesparte Geld eingesetzt
werden, um eine Pause einzulegen, z.B. um zu reisen, sich weiterzubilden oder
Kinder und Angehörige zu pflegen. Nehmen Sie drei bis zwölf Monate Auszeit vom
Job. Oder setzen Sie Ihre ersparte Zeit ein, um für eine gewisse Zeit etwas
weniger zu arbeiten.
Reisende soll man nicht aufhalten.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Natürlich bleibt während der
befristeten Freistellung alles beim Alten, inklusive Gehalt, Sonderzahlungen
und der betrieblichen Altersversorgung. Und damit Sie den Kontakt zu Ihren
Kolleginnen und Kollegen nicht verlieren, können Sie in der Zeit der
Freistellung weiterhin die Mensa nutzen und an Betriebsfeiern teilnehmen.
Natürlich muss eine geplante
Freistellung in der Abteilung abgesprochen werden. Wie eine Freistellung in
Ihrem Fall aussehen kann, können Sie im persönlichen Gespräch mit dem
Vorgesetzten klären, der auch den Kontakt zur Personalabteilung hält. Die
Regelungen sind so flexibel wie das Leben selbst.