Gut angelegt.
Ganz nach Bedarf kann ein Teil des Bruttolohns auf dem Zukunftskonto gut- geschrieben werden. Wie hoch dieser Betrag ist, wird ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen und Plänen vereinbart. Auf das Zukunftskonto eingezahlt werden können Anteile des regelmäßigen Brutto-Monatsentgelts inklusive Zulagen, außertarifliche Zulagen, Jahressonderzahlungen, tarifliche Einmalzahlungen oder ein Jubiläumsgeld.
Steuern und Sozialab gaben zahlen
muss man für das Zukunftskonto im Übrigen nicht. Erst bei der Auszahlung in der
Zeit der Freistellung werden die übliche Lohnsteuer und die Beiträge zur
Sozial-versicherung fällig. Eine weitere Besonderheit beim Sparen mit einem
Zukunftskonto: In der Zeit der Freistellung gilt man als ganz normaler
Arbeitnehmer, mit allen dazugehörigen Vorteilen wie der Abdeckung von Renten-
und Sozialversicherungs-beiträgen sowie der Anrechnung der Freistellungsdauer
für dienstzeitabhängige Leistungen des Arbeitgebers.
Nur zur Arbeit gehen müssen Sie dann nicht mehr!