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V. Entnahmephase (Freistellung)

1. Kann ich mir Geld aus dem Wertguthaben auch einfach so ausbezahlen lassen, z.B. bei größeren privaten Investitionen wie einem Autokauf oder beim Hausbau?

Die Zweckbindung des Wertkontos schließt eine Inanspruchnahme für andere Sachverhalte als die geplanten Freistellungen aus.

Unter bestimmten Umständen, z.B. wenn eine extreme finanzielle Notlage nachgewiesen werden kann oder in so genannten Stör- oder Härtefällen ist es möglich, sich das auf dem Zeitwertkonto angesparte Geld auszahlen zu lassen.


2. Für welche Zwecke kann die Freistellung genommen werden?

Der Freistellungszweck hängt vom Wertguthabenmodell ab.

Der Verwendungszweck des Modells A ist eine ruhestandsnahe Freistellung, d. h. die teilweise oder vollständige Freistellung unmittelbar vor Bezug der Regelaltersrente. Der Abbau des gesamten Wertguthabens (inkl. Kursgewinnen, Dividenden und Zinserträgen) kann nur durch teilweise oder vollständige bezahlte Freistellung unmittelbar vor Bezug der Regelaltersrente gem. § 35 SGB VI als ruhestandsnahe Freistellung erfolgen (planmäßiger Verwendungszweck).

Der Verwendungszweck des Modells B ist die teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeitsverpflichtung während des Erwerbslebens (befristete Freistellung).



3. Wie lange kann ich mich von der Arbeit freistellen lassen?

Die Freistellungsdauer bemisst sich nach dem Stand des Arbeitsentgeltguthabens auf Ihrem Wertkonto, zu dem Zeitpunkt, an dem ein Antrag auf Freistellung gestellt und genehmigt wird. Eine befristete Freistellung sollte mindestens drei Kalendermonate und darf höchstens zwölf Kalendermonate betragen.


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Der Anspruchsumfang der Mitarbeitenden richtet sich nach der Höhe des jeweiligen zweckgebundenen Arbeitsentgeltguthabens (Modell A oder Modell B). Die Freistellungsdauer bemisst sich nach dem Stand des Arbeitsentgeltguthabens bei Genehmigung des Antrags auf Freistellung. Die Freistellung ist in jedem Fall auf den Zeitraum begrenzt, der dem Wertguthaben entspricht. Zur Ermittlung des Freistellungszeitraums wird das vorhandene Arbeitsentgeltguthaben durch das durchschnittliche regelmäßige Brutto-Monatsentgelt der letzten zwölf Monate vor der geplanten Inanspruchnahme der Freistellung geteilt. Die Beanspruchung eines erhöhten bzw. verminderten Brutto-Monatsentgelts ist dabei zu berücksichtigen (Das gewünschte Monatsgehalt kann einmalig vor Beginn der Freistellung festgelegt werden. Das Bruttomonatsentgelt für den Freistellungszeitraum kann dabei bis zu 30% nach oben oder unten liegen).


4. Gibt es Vorlaufzeiten oder Maximalzeiten für die Freistellung

Abhängig vom jeweiligen Freistellungsmodell müssen Sie Vorlaufzeiten bei der Beantragung bzw. Maximalzeiten für die Freistellung berücksichtigen.

Bei Modell A (ruhestandsnahe Freistellung) erfolgt die teilweise oder vollständige Freistellung nur in vollen Kalendermonatszeiträumen. Sie muss mindestens drei Kalendermonate und darf höchstens vier Jahre betragen.

Bei Modell B (befristete Freistellung während des Erwerbslebens) erfolgt die teilweise oder vollständige Freistellung nur in vollen Kalendermonatszeiträumen, muss mindestens drei Kalendermonate und darf höchstens zwölf Kalendermonate betragen. Der Abbau des Wertguthabens erfolgt durch befristete Zeiträume mit teilweiser oder vollständiger Freistellung von der Arbeitsverpflichtung während des Erwerbslebens (befristete Freistellung).


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Sowohl bei Modell A als auch bei Modell B ist – vorbehaltlich einer besonderen Zustimmung der Personalabteilung – eine abweichende Vereinbarung möglich; dabei sind die Belange des Studierendenwerks entsprechend in besonderem Maße zu berücksichtigen.

Das Wertguthaben der Mitarbeitenden ist bis zur Vollendung des gesetzlichen Rentenalters für die Beanspruchung der Regelaltersrente durch Inanspruchnahme der bezahlten Freistellung vollständig abzubauen.

Gegebenenfalls bei Ruhestandsbeginn planwidrig bestehende Restguthaben werden grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich abgerechnet (Störfallabrechnung) und nach Abzug der Steuern und sonstigen gesetzlichen Abgaben ausgezahlt.



5. Kann die Freistellung teilweise erfolgen?

Sowohl bei Modell A als auch bei Modell B ist eine teilweise Freistellung möglich.

Für eine teilweise Freistellung werden abteilungsspezifische Teilzeitmodelle ausgearbeitet sowie abteilungs- und funktionsspezifische Mindest-Stellenanteile, die im Rahmen einer teilweisen Freistellung nicht unterschritten werden können. Sie haben im Rahmen einer teilweisen Freistellung nur den Anspruch auf Beschäftigung in einem dieser vorgegebenen Teilzeitmodelle.


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Während der Dauer der teilweisen Freistellung erhält die/der Mitarbeitende die Differenz zwischen dem durch Teilzeitarbeit erzielten Bruttomonatsentgelt und dem durchschnittlichen regelmäßigen Bruttomonatsentgelt der letzten zwölf Kalendermonate vor der Vereinbarung der Freistellung aus dem Wertguthaben. Mitarbeitende sind berechtigt, vor Beginn der Freistellung ein um bis zu 30% erhöhtes oder vermindertes Brutto-Monatsentgelt für den Freistellungszeitraum zu verlangen; eine Änderung während dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.

Während teilweiser Freistellungen haben Mitarbeitende einen ihres Teilzeitgrades entsprechenden Anspruch auf die ihnen vor dem Beginn der Freistellung zustehenden Sonderzahlungen (z. B. 13. Monatsgehalt für tarifliche Mitarbeitende, vermögenswirksame Leistungen).


6. Kann ich vom Arbeitgeber auch einen Vorschuss auf mein Zeitwertkonto bekommen? Ist also eine Freistellung auf Kredit möglich?

Nein, eine Freistellung auf Kredit ist nicht möglich.



7. Wie hoch ist das Gehalt während der Freistellungsphase?

Das hängt davon ab, für welches Modell der Freistellung Sie sich entscheiden. Während der Dauer der teilweisen Freistellung erhalten Sie die Differenz zwischen dem durch Teilzeitarbeit erzielten Bruttomonatsentgelt und dem durchschnittlichen regelmäßigen Bruttomonatsentgelt der letzten zwölf Kalendermonate vor der Vereinbarung der Freistellung aus dem Wertguthaben. Während der Dauer der vollständigen Freistellung wird das durchschnittliche regelmäßige Bruttomonatsentgelt der letzten zwölf Kalendermonate vor der Vereinbarung der Freistellung ausbezahlt.


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Mitarbeitende sind berechtigt, vor Beginn der Freistellung ein um bis zu 30% erhöhtes oder vermindertes Brutto-Monatsentgelt für den Freistellungszeitraum zu verlangen; eine Änderung während dieses Zeitraums ist allerdings ausgeschlossen.

Während teilweiser Freistellungen haben Mitarbeitende einen ihres Teilzeitgrades entsprechenden Anspruch auf die ihnen vor dem Beginn der Freistellung zustehenden Sonderzahlungen (z. B. 13. Monatsgehalt für tarifliche Mitarbeitende, vermögenswirksame Leistungen). Während der Dauer der vollständigen Freistellung haben Mitarbeitende keinen Anspruch auf die ihnen vor dem Beginn der Freistellung zustehenden Sonderzahlungen (z. B. 13. Monatsgehalt für tarifliche Mitarbeitende, vermögenswirksame Leistungen). Sofern die/der Mitarbeitende in dem Jahr, in dem die Freistellung beginnt oder endet, Arbeitsleistungen erbringen, erfolgt eine anteilige Teilnahme.

Im Übrigen erhält die/der Mitarbeitende während der vollständigen Freistellung keine Vergütung. Sollte es eine variable Vergütung geben, ist die Teilnahme daran in der Freistellung ausgeschlossen. Sofern die/der Mitarbeitende in dem Jahr, in dem die Freistellung beginnt, Arbeitsleistungen erbringt, erfolgt eine anteilige Teilnahme an einer etwaigen variablen Vergütung.


8. Kann ich während der Freistellungsphase Wertguthaben aufbauen?

Der zusätzliche Aufbau eines Wertguthabens durch Umwandlung von Entgelt während einer Freistellung von der Arbeitspflicht aufgrund der Verwendung von Wertguthaben, ist nicht möglich.



9. Ist es möglich bzw. vom Arbeitgeber erlaubt in der "Freizeitphase" gegebenenfalls einer Nebenbeschäftigung nachzugehen und wenn ja, mit welchen Einschränkungen?

Da Ihr Arbeitsverhältnis mit dem Studierendenwerk Darmstadt in der Freistellung fortbesteht, gelten auch die Regelungen zu Nebentätigkeiten (ebenso wie diejenigen zu Wettbewerbsverboten und zur Vertraulichkeit) in der Freistellungsphase unverändert wie in der Aktivphase weiter.


10. Auf welcher Gehaltsbasis werden die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ermittelt (mit oder ohne Zukunftskonto-Überweisung)?

Während der Freistellung wird die bestehende betriebliche Altersversorgung (VBL) sowohl vom Studierendenwerk, also auch von den Mitarbeitenden unverändert fortgeführt.



11. Wie kann ich eine Freistellung beantragen?

Die Vereinbarung einer Freistellung können Sie selbst bei Ihren Vorgesetzten beantragen, die Ihren Antrag dann an den Bereich Personal weiterleiten werden. Eine Freistellung kann erstmals nach einer Betriebszugehörigkeit von drei Jahren erfolgen. Mit einer besonderen Zustimmung der Personalabteilung können Sie eine Freistellung aber auch bei kürzerer Betriebszugehörigkeit vereinbaren.


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Der Antrag für ruhestandsnahe Freistellungen im Modell A ist mit einer Frist von neun Monaten vor Beginn der gewünschten Freistellung zu stellen. Der Antrag für eine befristete Freistellung im Modell B ist mit einer Frist von sechs Monaten vor Beginn der gewünschten Freistellung zu stellen. Vorbehaltlich einer besonderen Zustimmung der Personalabteilung können kürzere Antragsfristen vereinbart werden. Bei dem Freistellungszweck der Pflege von nahen Angehörigen reduziert sich die Antragsfrist auf einen Monat.

Das Studierendenwerk entscheidet in angemessener Frist über den Antrag. Stellt die/der Mitarbeitende einen Antrag auf Freistellung, so kann das Studierendenwerk den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Sofern von Mitarbeitenden Freistellungen gemäß Modell A und Modell B beantragt werden, ist eine Freistellung gemäß Modell B zeitlich immer vor einer Freistellung gemäß Modell A von dem Studierendenwerk zu genehmigen und zu gewähren. 


12. Kann der Arbeitgeber die Freistellung "anordnen"?

Der Arbeitgeber ist berechtigt, Mitarbeitende auch ohne deren Antrag unter Abbau des Wertguthabens von der Arbeit freizustellen, sofern ein regulärer Abbau des bestehenden Wertguthabens vor Beginn der Regelaltersrente gem. § 35 SGB VI sonst nicht mehr möglich ist.



13. Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Freistellung?

Der errechnete Freistellungszeitraum in Monaten verlängert sich bei Mitarbeitenden in vollständiger Freistellung um 12% als pauschaler Ersatz für den Urlaubsanspruch, der den Freistellungsmonaten anteilig zuzuordnen wäre. Eventuell bestehende Restguthaben des Modells A in Form von Monatsanteilen werden als Störfall abgerechnet.


14. Was gilt während der Freistellung für andere Arbeitgeberleistungen (z.B. Nutzung der Mensa, Computer etc.)?

In Ihrer Freistellung können Sie weiterhin die Mensa nutzen und an Betriebsfeiern teilnehmen. Die Nutzung eines Firmenwagens, mobiler Telekommunikationsendgeräte und Computer des Studierendenwerks ist bei Freistellungszeiträumen, die länger als drei Monate betragen, allerdings nicht gestattet. Das Fahrzeug und die Geräte müssen zu Beginn der Freistellung beim Bereich Personal abgegeben werden.

Hinsichtlich dienstzeitabhängiger Leistungen des Studierendenwerks gelten die Freistellungszeiträume als anrechenbare Beschäftigungszeiträume.


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Leistungen werden auf der Basis der gesamten Beschäftigungsdauer unter Einschluss von Freistellungszeiten bestimmt. Freistellungszeiten unterbrechen Stufenlaufzeiten, so dass sie nicht zu einer Zurückstufung führen, sie werden aber auch nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet.

Vorbehaltlich gesetzlicher oder anderer betrieblicher Bestimmungen bleiben die vertraglich vereinbarten Entgeltleistungen ohne Berücksichtigung der auf Grundlage dieser Dienstvereinbarung umgewandelten Beträge maßgeblich, soweit diese Entgeltleistungen als Bemessungsgrundlage für andere betriebliche Leistungen (z. B. betriebliche Altersversorgung) oder als Bezugsgröße für künftige Gehaltserhöhungen dienen („Schattengehalt“).



15. Was passiert, wenn ich während meiner Freistellung krank werde?

Sie haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Krankheit während einer vollständigen oder teilweisen Freistellung nur für Krankheitstage, die nicht auf einen Tag der Freistellung fallen. Für Krankheitstage, die auf einen Tag der Freistellung fallen, erfolgt der Entgeltausgleich aus dem Wertguthaben.


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Bei vollständiger Erwerbsminderung mit Wiederbeschäftigungsanspruch enden bereits erfolgte Freistellungen am Tag vor Feststellung einer vollen Erwerbsminderung und werden mit dem Tag der Arbeitsfähigkeit fortgesetzt. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird die Freistellung fortgesetzt. Die monatliche Entnahme aus dem Wertguthaben wird in diesem Fall auf die Hinzuverdienstgrenze im Sinne des § 96a Abs. 2 SGB VI reduziert.

Besteht eine von einem Sozialversicherungsträger bewilligte Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (Kur) im Sinne des § 9 EntgFG von mehr als zehn Tagen, wird die Freistellung zum folgenden Monatsersten unterbrochen. Durch die Unterbrechung wird der Freistellungszeitraum nicht verlängert.



16. Kann ich mein Guthaben vom Zukunftskonto auch parallel zur gesetzlichen Rente nehmen?

Nein. Das Wertguthaben auf dem Zukunftskonto muss bis zur Vollendung des gesetzlichen Rentenalters durch eine Inanspruchnahme der bezahlten Freistellung vollständig abgebaut sein.