Wenn Sie innerhalb eines Fünf-Jahres-Intervalls
bis zu 5.000 € angespart haben, legt der Arbeitgeber noch einmal 50% oben
drauf, also 2.500 €. Für die weiteren 5.000 € bis 10.000 €, beträgt der Zuschuss nochmals
25%, maximal 1.250 €.
Weil für ältere Mitarbeitende der Jahrgänge 1952
bis 1962 der Ansparzeitraum bis zum Übergang in die Altersrente vergleichsweise
kurz ist, gibt es hier eine spezielle Regelung. Wer sich bis spätestens 31.
Januar 2016 entscheidet, jährlich mindestens 5% des Brutto-Jahresentgelts auf ein
Zukunftskonto des Modells A einzuzahlen, kann von einem zusätzlichen Zuschuss
des Arbeitgebers profitieren. Hat man weniger als zehn Jahre Zeit zum Sparen,
gleicht das Studierendenwerk Darmstadt jedes fehlende Jahr bis zum vollen
Jahrzehnt mit einem zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 100% auf den
durchschnittlich selbst erreichten Zuschuss aus, insgesamt bis zu 5.000 €. Das haben
Sie sich verdient!
Auf die Summe der Einbringungen bis zu 5.000 € innerhalb eines
Fünf-Jahres-Intervalls beträgt der Zuschuss 50%, maximal jedoch 2.500 €.
Auf die Summe der Einbringungen zwischen 5.001 € und 10.000,00
€ innerhalb eines Fünf-Jahres-Intervalls beträgt der Zuschuss 25%, maximal
jedoch 1.250 €. Bereits gewährte Zuschüsse bleiben erhalten, auch wenn sich
die Zuschussregelung in Zukunft ändern sollte.
Besonderer Zuschuss für Mitarbeitende der Jahrgänge 1952 bis 1962 bei Einführung des Zukunftskontos im Jahr 2015
Mitarbeitende der Jahrgänge 1952 bis 1962, die zum Zeitpunkt der
Einführung des Zukunftskontos beim Studierendenwerk beschäftigt sind, können
von einem zusätzlichen Zuschuss des Studierendenwerks profitieren, da für sie
der Ansparzeitraum bis zum Übergang in die Altersrente vergleichsweise kurz
ist. Mitarbeitende, die von dem besonderen Zuschuss profitieren möchten, müssen
sich spätestens bis zum 31.
Januar 2016 schriftlich verpflichten, jährlich
mindestens 5% ihres Brutto-Jahresentgelts in das Zukunftskonto Modell A einzubringen.
Gleichzeitig müssen sie den geplanten Zeitraum des Übergangs in die Rente wegen
Alters benennen.
Studierendenwerk und Mitarbeitende werden dann gemeinsam die Höhe des zu
erwartenden Wertguthabens der/des Mitarbeitenden vor Rentenbezug bestimmen und
Dauer sowie Form der teilweisen bzw. vollständigen Freistellung verbindlich
vereinbaren. Beträgt der Ansparzeitraum – beginnend mit dem Zeitpunkt des
Abschlusses dieser Vereinbarung zur Nutzung der Übergangsregelung bis zum
geplanten Übergang in die teilweise bzw. vollständige Freistellung vor
Rentenbezug – weniger als zehn Jahre, erhält die/der Mitarbeitende für jedes zu
zehn Jahren Ansparzeitraum fehlende volle Jahr einen zusätzlichen Zuschuss in
Höhe von 100% des im Durchschnitt des Ansparzeitraums von ihm erworbenen
Zuschusses, begrenzt auf eine maximale Höhe von 5.000 €. Die Gutschrift
des Zuschusses erfolgt unmittelbar vor Beginn der Freistellung.
Ein Anspruch auf zeitanteilige Zuschüsse ist ausgeschlossen. Dieses gilt
nicht, wenn das letzte Intervall nicht vollendet werden kann, da der Übergang
in die ruhestandsnahe Freistellung dieses unterbricht. In diesem Fall wird der
Zuschuss zeitanteilig (pro rata temporis) gewährt.