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I. Allgemeines zum Zukunftskonto, Teilnahme und Modelle

1. Was ist ein Zukunftskonto und welchen Zweck hat es?

Das Zukunftskonto ist ein Wertguthaben. Es dient der Gestaltung der Lebensarbeitszeit. Mit dem Zukunftskonto wird Ihnen eine attraktive Möglichkeit für bezahlte Freistellungen während oder am Ende des Beschäftigungsverhältnisses eröffnet.

Ihr Arbeitgeber hat sich Gedanken darüber gemacht, wie Sie Ihre Lebensarbeitszeit individuell gestalten können. Das Zukunftskonto ist auch ein Mittel des Gesundheitsmanagements des Studierendenwerks und trägt zu einer familienfreundlichen Gestaltung der Arbeit und zu einer besseren Weiterbildung der Beschäftigten bei. Anders als bei anderen Maßnahmen geht es beim Zukunftskonto des Studierendenwerks nicht darum, den Arbeitgeber in der Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder bei der Planung betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen zu unterstützen, sondern es geht um Sie und Ihre persönlichen Pläne.


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Das Wertguthaben besteht aus den Geld- und/oder Zeiteinbringungen des ansparenden Mitarbeitenden (Arbeitsentgeltguthaben) sowie aus dem darauf entfallenden Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Gesetzgeber geht von einem Wertguthaben aus, wenn für die Zeit einer Freistellung von der Arbeitsleistung, ein Arbeitsentgelt fällig wird, das mit einer vor oder nach diesen Zeiten erbrachten Arbeitsleistung erzielt wird (§ 7b SGB IV).

Zweck des Zukunftskontos ist die Finanzierung von Freistellungszeiten bei gleichzeitig fortbestehendem Arbeitsverhältnis mit einem vollständigen sozialversicherungsrechtlichen Schutz (Erwerb von weiteren Rentenanwartschaften, Erhalt von gesetzlichen Rentenansprüchen bei Erwerbsminderung, Erhalt von gesetzlichen Krankengeldansprüchen etc.).

Insoweit ist das "Ansparen" von Wertguthaben auf dem Zukunftskonto für den teilnehmenden Mitarbeitenden nicht mit dem privaten Anlagesparen vergleichbar: Sowohl die in das Wertkonto eingebrachten Beträge als auch die hieraus entstehenden (Zins-) Erträge bzw. Wertsteigerungen sind für den Mitarbeitenden bei Fälligwerden der Auszahlung in einer Freistellungsphase steuerpflichtiger Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit) und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.

Das Studierendenwerk Darmstadt fördert dabei insbesondere die ruhestandsnahe Freistellung, um den Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben, möglichst abschlagsfrei in eine Rente wegen Alters gehen zu können. Für Mitarbeitende der Jahrgänge 1952 bis 1962 gibt es eine spezielle Übergangsregelung.

Das Zukunftskonto kann der Verwirklichung einer familienfreundlichen Gestaltung der Arbeit und der Weiterbildung der Beschäftigten sowie den Zielen des Gesundheitsmanagements dienen.


2. Welche Vorteile bietet das Zukunftskonto für mich?

Das neue Zukunftskonto des Studierendenwerks Darmstadt sorgt für eine flexible Nutzung Ihrer Arbeitszeit und ist auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können früher in den Ruhestand gehen, am Ende Ihres Arbeitslebens einen Gang herunterschalten, oder Sie nehmen sich zwischendurch eine Auszeit vom Job, um sich ganz der Familie zu widmen oder die Pflege naher Angehöriger zu organisieren. In der Zeit, in der Sie voll arbeiten und Geld verdienen, wird ein kleiner Teil des Bruttolohns, der von Ihnen individuell bestimmt wird, auf dem Zukunftskonto angespart und später für Freistellungszeiten ausgeschüttet.

Eine weitere Besonderheit beim Sparen mit einem Zukunftskonto: In der Zeit der Freistellung gilt man als ganz normaler Arbeitnehmer, mit allen dazugehörigen Vorteilen wie der Abdeckung von Renten- und Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Anrechnung der Freistellungsdauer für dienstzeitabhängige Leistungen des Arbeitgebers.


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Im Rahmen des Zukunftskontos wird den Mitarbeitenden die Gelegenheit gegeben, durch die steuer- und sozialversicherungsfreie Umwandlung von exakt definierten Entgeltbestandteilen, zwei unterschiedliche und rechtlich selbständige Wertkonten aufzubauen. Diese Wertguthaben unterscheiden sich in ihrer planmäßigen Verwendungsform, siehe Verwendungsmöglichkeiten.



3. Welche Verwendungsmöglichkeiten bietet mir das Zukunftskonto?

Das Studierendenwerk Darmstadt bietet Ihnen zwei verschiedene Wertkontenvereinbarungen mit jeweils festgelegten Verwendungsmöglichkeiten an:

„Modell A“ (ruhestandsnahe Freistellung)

Wertguthaben zur teilweisen oder vollständigen Freistellung unmittelbar vor Bezug der Regelaltersrente gem. § 35 SGB VI (ruhestandsnahe Freistellung). 

„Modell B“ (befristete Freistellung)

Wertguthaben für genau definierte befristete Zeiträume mit teilweiser oder vollständiger Freistellung von der Arbeitsverpflichtung während des Erwerbslebens (befristete Freistellung). Diese sind:

•     Verlängerung der Elternzeit

•     Pflege naher Angehöriger im Rahmen oder ergänzend zum Familienpflegezeitgesetz

•     Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen

•     Sonstige selbstgewählte Zwecke


4. Wie funktioniert die Teilnahme beim Zukunftskonto?

Sobald eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Studierendenwerk Darmstadt abgeschlossen wurde, richtet das Studierendenwerk jeweils ein oder zwei individuelle, voneinander getrennte Wertkonten ein, eines für die Variante „früher Feierabend“ (Vorruhestand) und, auf Wunsch, ein weiteres für die Möglichkeit, zwischendurch mal eine Pause einzulegen. Basis des Zukunftskontos ist eine Dienstvereinbarung zwischen dem Studierendenwerk und dem Personalrat, der für die Bedürfnisse der Mitarbeitenden einsteht. Jede Gutschrift auf Ihrem Zukunftskonto wird von einem Treuhänder in Euro angelegt. Die so entstehenden Kapitalanlagewerte werden Ihrem Wertkonto zugeordnet und sind Ihr Freischein für einen frühen Feierabend.


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Das Studierendenwerk richtet für Mitarbeitende jeweils zwei individuelle voneinander getrennte Wertkonten für Modell A und Modell B ein, sobald die/der Mitarbeitende erstmalig mit dem Studierendenwerk eine Vereinbarung zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen (Entgeltumwandlungsvereinbarung/ Teilnahmevereinbarung) abschließt und sich damit zum Aufbau eines oder zweier Wertguthaben entscheidet.

Ohne den Abschluss der individuellen Teilnahmevereinbarung wird kein Wertkonto eingerichtet und es bestehen keine Ansprüche auf zusätzliche Leistungen des Studierendenwerkes.

Das Studierendenwerk richtet Wertkonten ein und überträgt Vermögen in Höhe der bestehenden Ansprüche der Mitarbeitenden auf einen Verwaltungs- und Sicherungstreuhänder. Die Überweisung an den Treuhänder zur Gutschrift auf den Wertkonten erfolgt bei der Umwandlung von Entgeltansprüchen zu dem Zeitpunkt, zu dem die ursprünglichen Ansprüche fällig gewesen wären. Die Gutschrift erfolgt unverzüglich durch den Treuhänder bzw. Administrator.

Die umgewandelten Entgeltbestandteile werden dem jeweiligen Wertkonto mit dem entsprechenden Bruttobetrag ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gutgeschrieben.



5. Können beide Wertkontenmodelle, Modell A und Modell B, parallel bestehen?

Wenn Sie über eine Vorruhestandsregelung nachdenken, aber auch schon in jüngeren Jahren gern selbst über Ihre Zeit bestimmen möchten, können Sie gleich zwei Wertkonten anlegen. Eines, das nach dem Modell A – und mit Zuschüssen vom Arbeitgeber – Ihren frühen Feierabend sichert. Und ein weiteres, das nach dem Modell B den vorübergehenden Ausstieg aus dem Arbeitsleben ermöglicht.


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Wertkonten im Modell A und im Modell B können nebeneinander geführt werden. Mitarbeitende können jeweils nur ein Wertkonto des Modells A und des Modells B eröffnen. Jede/jeder Mitarbeitende kann somit über maximal zwei Wertkonten verfügen.


6. Ist eine Umschichtung zwischen Modell A und Modell B möglich? Falls ja, was ist dabei zu beachten?

Weil Ihr Leben maximale Flexibilität verdient, können Sie unter bestimmten Bedingungen einmal pro Jahr Teile oder die gesamte Kapitalanlage von einem Wertguthabenmodell auf das andere Modell übertragen lassen.


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Eine Umschichtung zwischen den in den beiden Modellen A und B vorhandenen Guthaben ist grundsätzlich zulässig. Mitarbeitende können einmal pro Jahr mit einer Frist von vier Wochen zum 30.06. beantragen, dass das Studierendenwerk Darmstadt Teile oder die gesamte Kapitalanlage von einem Wertguthabenmodell auf das andere Modell überträgt.

Eine Umschichtung von Modell A in Modell B ist nur dann möglich, wenn zum Umschichtungszeitpunkt der Wertguthabenstand mindestens der Summe des eingebrachten Arbeitsentgelts zzgl. den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung entspricht.

Eine Umschichtung von Modell B in Modell A ist ohne weitere Bedingungen zum Stichtag umsetzbar. Eine Rückübertragung ist nur unter den vorgenannten Voraussetzungen möglich.

Die mit der Übertragung in Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Wertkonto der/des Mitarbeitenden entnommen.

Das Studierendenwerk kann eine Übertragung aus wichtigem Grund ablehnen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn durch die Übertragung die steuerliche Anerkennung des Wertkontenmodells gefährdet ist.



7. Wer kann beim Zukunftskonto des Studierendenwerks mitmachen?

Ein Zeitwertkonto eröffnen können alle in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten (gem. § 10 (6) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen), die in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit dem Studierendenwerk Darmstadt stehen.


8. Gibt es Personengruppen, die von der Teilnahme am Zukunftskonto ausgeschlossen sind?

Leider ja. Ein Zeitwertkonto kann nicht eingerichtet werden für Mitarbeitende, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zum Studierendenwerk stehen und sich gegen die Sozialversicherungspflicht entschieden haben. Ausgenommen sind auch Mitarbeitende in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis, Auszubildende, Diplomanden und Praktikanten sowie Mitarbeitende, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind (z. B. bei Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführern einer GmbH).



9. Ist die Teilnahme am Zukunftskonto freiwillig?

Ja, die Teilnahme am Wertkontenmodell ist grundsätzlich freiwillig.


10. Und wenn ich keinen Vertrag über ein Zukunftskonto abschließen möchte? Kann ich dann trotzdem einen "Bonus" vom Arbeitgeber bekommen?

Nein, das geht nicht. Ohne den Abschluss der individuellen Teilnahmevereinbarung wird kein Wertkonto eingerichtet und es bestehen keine Ansprüche auf die im Rahmen der Dienstvereinbarung genannten zusätzlichen Leistungen des Studierendenwerks.



11. Gehe ich mit der Unterschrift unter der Vereinbarung irgendwelche Verpflichtungen ein?

Ja. Die Teilnehmenden des Zukunftskontos verpflichten sich, sobald das angesparte Geld für eine rentennahe Freistellung ausreicht, dieses Geld auch in Anspruch zu nehmen und sich tatsächlich freistellen zu lassen. Sie sollen schließlich etwas von Ihrem Ersparten haben!