Das Zukunftskonto ist ein Wertguthaben. Es dient der Gestaltung der
Lebensarbeitszeit. Mit dem Zukunftskonto wird Ihnen eine attraktive Möglichkeit
für bezahlte Freistellungen während oder am Ende des
Beschäftigungsverhältnisses eröffnet.
Ihr Arbeitgeber hat sich Gedanken darüber gemacht, wie Sie Ihre
Lebensarbeitszeit individuell gestalten können. Das Zukunftskonto ist auch ein
Mittel des Gesundheitsmanagements des Studierendenwerks und trägt zu einer familienfreundlichen
Gestaltung der Arbeit und zu einer besseren Weiterbildung der Beschäftigten
bei. Anders als bei anderen Maßnahmen geht es beim Zukunftskonto des
Studierendenwerks nicht darum, den Arbeitgeber in der Gestaltung der täglichen oder
wöchentlichen Arbeitszeit oder bei der Planung betrieblicher Produktions- und
Arbeitszeitzyklen zu unterstützen, sondern es geht um Sie und Ihre persönlichen
Pläne.
Das Wertguthaben besteht aus den Geld- und/oder Zeiteinbringungen des
ansparenden Mitarbeitenden (Arbeitsentgeltguthaben) sowie aus dem darauf
entfallenden Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der
Gesetzgeber geht von einem Wertguthaben aus, wenn für die Zeit einer
Freistellung von der Arbeitsleistung, ein Arbeitsentgelt fällig wird, das mit
einer vor oder nach diesen Zeiten erbrachten Arbeitsleistung erzielt wird (§ 7b
SGB IV).
Zweck des Zukunftskontos ist die Finanzierung von Freistellungszeiten
bei gleichzeitig fortbestehendem Arbeitsverhältnis mit einem vollständigen
sozialversicherungsrechtlichen Schutz (Erwerb von weiteren
Rentenanwartschaften, Erhalt von gesetzlichen Rentenansprüchen bei
Erwerbsminderung, Erhalt von gesetzlichen Krankengeldansprüchen etc.).
Insoweit ist das "Ansparen" von Wertguthaben auf dem
Zukunftskonto für den teilnehmenden Mitarbeitenden nicht mit dem privaten
Anlagesparen vergleichbar: Sowohl die in das Wertkonto eingebrachten Beträge
als auch die hieraus entstehenden (Zins-) Erträge bzw. Wertsteigerungen sind
für den Mitarbeitenden bei Fälligwerden der Auszahlung in einer
Freistellungsphase steuerpflichtiger Arbeitslohn (Einkünfte aus
nichtselbstständiger Tätigkeit) und sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsentgelt.
Das Studierendenwerk Darmstadt fördert dabei insbesondere die
ruhestandsnahe Freistellung, um den Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben,
möglichst abschlagsfrei in eine Rente wegen Alters gehen zu können. Für
Mitarbeitende der Jahrgänge 1952 bis 1962 gibt es eine spezielle
Übergangsregelung.
Das Zukunftskonto kann der Verwirklichung einer familienfreundlichen
Gestaltung der Arbeit und der Weiterbildung der Beschäftigten sowie den Zielen
des Gesundheitsmanagements dienen.